Förderprogramm SH: Modernisierungszuschuss (Einbruchschutz)

 

Mit diesem Förderprogramm will das Land Schleswig-Holstein Wohnungs- und Hausbesitzer zu Modernisierungen anregen, Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz durchzuführen. Es unterscheidet sich im Einbruchsschutz vom KfW Förderprogramm des Bundes durch eine höhere Förderung von 20% statt 15%. Es gelten aber die gleichen Voraussetzungen wie bei der KfW Förderung. Alle hier aufgeführten Informationen stammen aus Quellen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.


Bitte beachten Sie, dass die Fördergelder der IB.SH für das Jahr 2017 erschöpft sind.

Die Förderung wird in 2018 aber voraussichtlich wieder aufgelegt.
Siehe Info der IB.SH „Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer“

Ob noch Gelder für die KfW Förderung für das Jahr 2017 bereit stehen, prüfen Sie bitte direkt bei der KfW
Mehr Sicher­heit für Ihre vier Wände


Wer wird gefördert?


Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie, Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.


Was wird gefördert?


Maßnahmen zum Einbruchschutz
Die Systeme müssen die Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 erfüllen. Unsere Lupusec-XT3-Zentrale erfüllt diese Anforderungen und stellt Ihnen zusätzlich viele weitere Komfortfunktionen bereit. Lassen Sie sich durch uns beraten. Wir vereinbaren gerne unverbindlich einen Termin bei Ihnen vor Ort und unterstützen Sie bei der richtigen, individuellen Lösung für Ihre Bedürfnisse.


Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?


Ihre Immobilie liegt in Schleswig-Holstein
Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 2.000 Euro


In welcher Höhe wird gefördert?


Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 20 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 1.600 EUR, bezuschusst. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt.


Was ist noch wichtig?


Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Sprechen Sie deshalb unbedingt mit uns vorab Ihr Vorhaben ab und lassen Sie sich ein Angebot erstellen. Selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.


Wie ist Ihr Weg zur Förderung?


Ihre Beratung und Ihr Angebot erhalten Sie von wiliving. Einfach unter 0431 907250-10 anrufen oder Sie schreiben uns eine Email an willkommen@wiliving.de. Wir freuen uns auf Sie.

Die Beratung zur Förderung wird in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Dort wird eine erste Vorprüfung vorgenommen. Gern können Sie sich auch an unsere IB.SH-Büros wenden und sich nach vorheriger Terminabsprache beraten lassen.
Der Antrag ist an die IB.SH zu senden:
Investitionsbank
Schleswig-Holstein (IB.SH)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel. (0431) 9905-0
Fax (0431) 9905-3383
E-Mail info[at]ib-sh.de


Hier finden Sie die Links zu den Produktinformation und den Antrag


Originalseite der IB-SH: Modernissierungszuschuss für Selbstnutzer

Grundsätzliche Infos zu den Programmen: Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer

Antrag auf einen Zuschuss: Antrag auf Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer 

Förderrichtlinie: Förderrichtlinie für das Zuschussprogramm für private Vermieterinnen oder Vermieter und Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer 


Förderprogramm KfW – Altersgerecht Umbauen – Investitions­zuschuss

Das Förderprogramm der KfW ist nur für Vorhaben außerhalb Schleswig-Holsteins interessant, da hier in diesem Programm die Förderung nur 15% statt 20% beträgt.


Hier finden Sie die Links zu den Produktinformation und den Antrag


Hier finden Sie den Link zum Förderprogramm der KfW: Mehr Sicher­heit für Ihre vier Wände


Hinweis!


wiliving übernmmmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben und weist deshalb explizit auf die Originallinks der IB-SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hin.